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Verpflichtung zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in der Schule (besonders vom 19.10. – 31.10.2020)
Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist in den folgenden Situationen zu tragen:
- im Unterrichtsraum mit Ausnahme einer Prüfung oder eines mündlichen Vortrags, dabei Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten
- auf dem Schulhof
- in der Mensa
- bei Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgeländes
- auf dem Schulweg von der Bushaltestelle zur Schule und zurück
Hygienekonzept für die Schilleria
- Öffnung: von Montag bis Freitag
- Alle Wege führen um das Schulgebäude (Lehrerparkplätze) herum
- Sobald man sich eine Käsestange oder ein Brötchen gekauft hat, wird die Schilleria auf demselben Weg wie auf dem Hinweg verlassen
- Gegessen wird auf dem zugeteilten Pausenhof bzw. im Klassenraum
- Öffnungszeiten für die einzelnen Kohorten:
- Nach der 1. Stunde: Q2-Klassen in der Schilleria (Haupteingang Foyer)
- In der ersten großen Pause:
- 6. und 7. Klasse: Aulahof
- 8. Klasse: in der Schilleria (Haupteingang Foyer)
- Nach der 3. Stunde: E-Jahrgang und Q1 in der Schilleria (Haupteingang Foyer)
- In der zweiten großen Pause:
- 5. Klasse: Aulahof
- 9. Klasse: in der Schilleria (Haupteingang Foyer)